Entwicklung der Register

Das Aufschreiben der wichtigsten Lebensereignisse Geburt - Ehe - Tod (resp. Taufe - Heirat - Beerdigung) wurde über die Jahrhunderte von verschiedenen Stellen vorgenommen. Deshalb finden sich die Quellen nun an verschiedenen Orten und in verschiedenen Archiven.

Diese Entwicklung möchten wir Ihnen hier zeigen:

 

Zivilstandswesen Luzern Grafik

Glossar

Pfarrbücher/Kirchenbücher

Lange bevor der Staat begann, das Zivilstandswesen zu regeln, nahmen die Pfarrer die Aufgabe wahr, die Bevölkerung zu erfassen. Die Pfarrbücher waren von unterschiedlicher Qualität, was die Vollständigkeit anging (zeitliche Lücken oder fehlende Angaben). Aus heutiger Sicht sind sie schwer zu entziffern und die Struktur ist nicht immer leicht zu erfassen.

1833/34 griff der liberale Kanton das erste Mal ins Zivilstandswesen ein und normierte die Registerführung. Die Pfarrer führten weiterhin die Bücher, allerdings nach den Vorgaben des Kantons, wobei sehr detaillierte Register entstanden. Dies änderte sich erst im Jahre 1876.

Signatur: FA 29 (Mikrofilme, die Originalbände sind in den Pfarreien), auch Online auf Familysearch.org (siehe Website Staatsarchiv)

A-Register und B- Register

1876 übernahm der Bund die Federführung. Es wurden sogenannte Zivilstandskreise gebildet, im Kanton Luzern waren dies die Gemeinden. In jedem dieser Kreise wurde nach einheitlichen Bundesvorgaben drei sogenannte Einzelregister geführt, in die die Zivilstandsereignisse Geburt, Eheschliessung und Tod eingetragen wurden. Von diesen Einzelregistern wurden je eine A- und eine B-Serie geführt.

In den A-Registern wurden Zivilstandsereignisse festgehalten, die sich im jeweiligen Zivilstandskreis ereigneten, ungeachtet der Herkunft der Betroffenen. In den B-Registern wurden im jeweiligen Bürgerort die auswärtig stattgefundenen Zivilstandsereignisse eingetragen, die jeweils vom Zivilstandsamt des Ereignisortes gemeldet wurden.

Beispiel: Eine Krienserin (Bürgerort Kriens), die in Luzern heiratete, wurde somit in Luzern (Ereignisort) ins A-Register und in Kriens als auswärtige, verheiratete Bürgerin ins B-Register eingetragen. Dies geschah sobald die Eheschliessung aus Luzern gemeldet wurde.
Ein Luzerner Bürger, der in Luzern heiratete, wurde somit bloss in das A-Register von Luzern eingetragen, da Ereignis- und Bürgerort zusammenfielen.

Die B-Register wurden geführt, weil der Bürgerort über weit mehr Pflichten verfügte als heute. Beispielsweise musste er für «seine» Bürgerinnen und Bürger sorgen (Sozialleistungen), selbst wenn sie gar nicht mehr in ihrem ursprünglichen Bürgerort wohnten. Die B-Register sind somit ein gutes Findmittel für Familienforscher*innen.

Beispiel: Wenn man nicht weiss, wo ein Vorfahre geheiratet hat, nachdem er seinen Bürgerort verlassen hatte. Da der Ereignisort dem Bürgerort mitteilen musste, was sich ereignet hat, wird man den aktuellen Aufenthaltsort erfahren.

Die A-Register wurden bis zur Einführung der eidgenössischen Personenstandsdatenbank «Info Star» (2003) geführt - die B-Register hingegen nur bis 1928. Trotzdem führten einige Gemeinden freiwillig, zumindest eine Zeit lang, die B-Register weiter (Bsp. die Stadt Luzern bis 1930,  Altishofen hingegen bis 1985).

Signaturen (Archivalien unter Schutzfrist werden im Katalog nicht angezeigt): A 976 (Bände), A 1301-A 1311 (Bände), FA 300 (Filme), FA 301 (Filme), FA 60 (Filme)

Familienregister

1928 kam es zu einem grossen Wechsel im Zivilstandswesen. Die Familienregister wurden eingeführt und lösten die B-Serien von Geburts-, Ehe- und Totenregister ab.
Wie es der Name bereits erahnen lässt, wurden in Familienregistern die Familien erfasst. Im Bürgerort wurde für jede Person ein Familienblatt erstellt, sobald sie geheiratet oder ein Kind zur Welt gebracht hat.
Jedes Blatt wurde nummeriert. Wurde ein neues Blatt erstellt, wurde die Blatt-Nummer der Eltern eingetragen. Auf dem Blatt der Eltern wiederum die Nummern der Kinder.

Die Familienregister wurden Instrumentarien für den Nachweis des Bürgerortes und den verwandtschaftlichen Beziehungen (Erbberechtigung) einer Person. Die A-Register hingegen belegen überhaupt erst die Existenz einer Person. Das heisst ohne einen Eintrag im A-Register, konnte gar kein Eintrag ins Familienregister erfolgen.

Signaturen (Archivalien unter Schutzfrist werden im Katalog nicht angezeigt): FA 60, FA 39, FA 300 (alles Mikrofilme)

Ortsbürgerregister/Bürgerregister

Die Ortsbürgerregister waren die Vorgänger der Familienregister. Der Kanton Luzern führte diese mehrheitlich bereits 26 Jahre vor dem Bund ein - einige Gemeinden sogar noch früher.

Die Ortsbürgerregister liegen bis heute in den Zivilstandsämtern.

Info Star

Der Bund führte 2003 die Datenbank «Info Star» (Informatisiertes Standesregister) ein und vereinte damit alle bestehenden Zivilstandsregister.

Einsicht in diese Datenbanken zu erlangen ist für die Öffentlichkeit generell nicht möglich und wird aufgrund der Schutzfristen auch noch lange erschwert bleiben. Einzelne Auskünfte erhalten Sie beim Zivilstandsamt, jedoch gegen Gebühren.

 

Weiterführend

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