Prophylaxe
Eine einfache aber wirksame prophylaktische Massnahme ist die Separierung und Entsorgung von Kartonagen, insbesondere Wellkarton, einer von Papierfischchen bevorzugten Aufenthaltsumgebung. Zur Prophylaxe gedacht ist im Weiteren die Einrichtung einer sogenannten «Sektorenbildung». Dahinter steckt ein Barriereprinzip, das es den Papierfischchen verunmöglichen soll, sich innerhalb des Gebäudes über weitere Strecken fortzubewegen. Mittels eines sehr glatten Streifens Kunststoff am Wandsockel wird das Hindernis für die Fischchen unüberwindbar – ein gutes Instrument, einen möglichen Befall einzugrenzen.
Die Prophylaxe beginnt bereits bei den Dienststellen. Dort wird – wie oben erwähnt – vor geplanten Ablieferungsprojekten ein standardisiertes Schädlingsmonitoring durchgeführt. Wird dabei ein Befall festgestellt, so werden in Absprache mit der abliefernden Stelle die Möglichkeiten der Schädlingsbekämpfung geprüft. Handelt es sich um einen kleinen Bestand, wird dieser «inhouse» mittels des oben beschriebenen Gefrierverfahrens behandelt. Bei umfangreicheren Unterlagen, insbesondere bei den zahlreichen kantonalen Dienststellen, die vor dem Umzug ins KVSE Hunderte Laufmeter an Akten ans Staatsarchiv übergeben möchten, reichen die eigenen Gefrierkapazitäten nicht aus, und die Schädlingsbekämpfung muss anders geregelt werden.
Eine Möglichkeit ist das Einfrieren der Unterlagen durch externe Anbieter. Dieses erlaubt zwar die Behandlung grosser Mengen an Unterlagen, ist im Verfahren aber relativ umständlich und teuer. Eine zweite Möglichkeit ist die Ersatzdigitalisierung, also die nach vorgegebenen Massgaben und entlang eines etablierten Prozesses veranstaltete Digitalisierung, in deren Anschluss die papierenen Unterlagen mitsamt den Papierschädlingen vernichtet werden; zwei weitere Vorteile der Ersatzdigitalisierung: der dadurch «eingesparte» physische Platzbedarf sowie der Umstand, dass die Unterlagen den Dienststellen auch nach erfolgter Ablieferung an das Archiv weiterhin zur direkten Verfügung stehen. Relativiert wird dieser letztere Befund dadurch, dass die Dienststellen bereits jetzt schon mindestens einen Teil ihrer Unterlagen, «digital born» oder als sogenannte Gebrauchsdigitalisate, ungeachtet von Ablieferungen an das Archiv längerfristig direkt verfügbar halten. Auch werden die Kosten des eingesparten physischen Platzbedarfs mehr als aufgewogen durch die Pflege der digitalen Daten: Die Archivierung digitaler Daten ist ungleich kostenaufwendiger als jene von physischen Unterlagen. Dazu kommt, dass bereits die Herstellung der Scans bei der Ersatzdigitalisierung beträchtliche finanzielle und personelle Aufwendungen in sich birgt. Damit nämlich Unzulänglichkeiten in den Bereichen «Nachweis des Scanprozesses», Metadaten, archivische Mikrobewertung etc. vermieden werden können, verlangt die Ersatzdigitalisierung den Einsatz von qualifiziertem Personal – seinerseits ein gewichtiger Ressourcenfaktor. Ungeachtet der Kosten bestehen schliesslich grundsätzliche Zweifel daran, ob eine Ersatzdigitalisierung aus archivischer Sicht überhaupt legitim ist. Denn jede Migration bringt Informationsverluste mit sich – auf Papier produzierte Unterlagen, so die überwiegende Archivsicht, sollten der Authentizität der Unterlagen halber auch papieren überliefert werden.
Drittens schliesslich anerbietet sich die Zwischenlagerung von grossen Ablieferungen in einem hinreichend Platz und Infrastruktur bietenden Aussenmagazin, das den Ansprüchen für deren Quarantänisierung genügt. Die eigentliche Schädlingsbekämpfung erfolgt dann sukzessive und über mehrere Jahre hinweg vorwiegend mit staatsarchiveigenen Gefrierkapazitäten.
Fazit
Als beste Lösung der Schädlingsbekämpfung kristallisiert sich Variante 3, Aussenmagazin mit Qurantänemöglichkeiten, heraus. Währenddessen wird – wenn überhaupt – nur ein Teil der archivwürdigen Unterlagen adäquat ersatzdigitalisiert werden können mit der Konsequenz, dass das Archiv auch weiterhin schädlingsbefallene physische Akten übernimmt. Auf Grund der in den nächsten Jahren ausstehenden, knapp 4 Laufkilometer archivwürdigen abzuliefernden Unterlagen muss daher dringend eine Raumlösung für befallene Unterlagen gefunden werden – im Staatsarchiv selber gibt es keine geeignete Fläche für die Quarantäne und Zwischenlagerung von befallenen Beständen, besonders im Umfang derer, die auf Grund des KVSE vorzeitig übernommen werden müssen. Langfristig werden nachhaltige Massnahmen zum Schutz des Archivbestands evaluiert und im Rahmen der Möglichkeiten umgesetzt werden müssen, sei es die obgenannten steten Einfriermassnahmen oder gegebenenfalls periodische, extern durchgeführte Schädlingsbekämpfungsaktionen oder eine Anpassung der Räumlichkeiten