Als erste publizierten Heinrich Ludwig Attenhofer, Joseph Schneller und Theodor von Liebenau zum Thema. Eduard Hoffmann-Krayer veröffentlichte 1899 die "Luzerner Akten zum Hexen- und Zauberwesen", allerdings beschränkt auf die Zeit bis 1550. Er wollte damit auf die vor dem Einsetzen der Turmbücher 1551 wichtigste Quellengattung zur Geschichte der Luzerner Hexenverfolgungen aufmerksam machen. Sehr gut vertreten sind dabei die sog. Kundschaften, also Zeugenaussagen zu den Verfahren, die häufig die Optik der angeblich von magischen Praktiken Betroffenen wiedergeben. Diese Sammlung, obwohl nicht vollständig (so fehlen etwa die zahlreichen Einträge in den Ratsprotokollen) wurde zu einer wichtigen Grundlage der einschlägigen Forschung im 20. Jahrhundert, da sie einen erleichterten Zugang zu den keineswegs immer gut leserlichen und verständlichen Texten bietet.
In seiner Dissertation "Das Hexenwesen im Kanton Luzern nach den Prozessen von Luzern und Sursee 1400-1675" wollte Josef Schacher nach seinen eigenen Worten den "Versuch einer systematisch zusammengefassten Gesamtdarstellung des Hexenwesens im Kanton Luzern" bieten. Er legte das Schwergewicht seiner Untersuchung auf die Darstellung der "Malefizien", also der angeblichen Delikte der Hexen wie Teufelspakt, Tierverwandlung, Hexenflug und Schadenzauber, das Verfahren der Hexenprozesse, die Stellung des Klerus zum Hexenwesen und volkskundliche Aspekte. Andere Aspekte blieben ihm fremd; so fragte er kaum nach der Einbettung der Verfahren in ein weiteres soziales, wirtschaftliches und politisches Umfeld. Schliesslich blieb er dem gesamten Phänomen gegenüber doch etwas ratlos und sah die Haupterklärung für die Verfolgungen im beim Volk und in den Führungsschichten vorhandenen Aberglauben.
In mehreren Publikationen hat sich der Deutsche Andreas Blauert mit den frühen Luzerner Hexenprozessen auseinandergesetzt. Dabei hat er die Verfolgungen einerseits in einen grösseren geographischen Rahmen gestellt, andererseits aber auch das politische und soziale Umfeld berücksichtigt. Er kam dabei zum Schluss, dass Aufkommen und die Entwicklung der Zauberei- und Hexereiprozesse in eine für die Ausbildung der luzernischen Landeshoheit entscheidende Periode fielen. Als nämlich nach dem Sempacherkrieg der Aufbau einer eigenen Landeshoheit in den erworbenen und eroberten Gebieten rasche Fortschritte machte, setzte Luzern konsequent und entschlossen seine gerichtsherrlichen Ansprüche durch. Dazu gehörte die Ausdehnung der städtischen Hochgerichtsbarkeit, wie sie im “Geschworenen Brief” definiert wurde, auf das ganze Luzerner Territorium im Jahr 1434. Der Aufbau eines eigenen Territoriums war 1480 abgeschlossen; parallel dazu verlief auch die Durchsetzung der Gerichtshoheit. Es war also nur folgerichtig, dass die stadtluzerner Obrigkeit konsequent die Hexereivorwürfe aufnahm und im Rahmen des bestehenden Strafrechtsverfahrens behandelte. Auf mikrohistorischer Ebene konnte Blauert zudem anhand der exemplarischen Untersuchung eines Krienser Hexenprozesses aus dem Jahr 1500 darstellen, dass die Störung des Gleichgewichts in den sozialen Beziehungen ein wichtiger Faktor zur Auslösung eines Hexereivorwurfs sein konnte. Gleichzeitig wird hier deutlich, dass die Anzettelung eines Hexenprozesses eine durchaus erfolgreiche Strategie zur Bewältigung eines Konfliktes sein konnte.
Berücksichtigt man nur die Quellen bis 1550, dann wurden in Luzern und Sursee fast ausschliesslich Frauen als Hexen verfolgt: Die fünf belegbaren Männer machen nur knapp fünf Prozent aller Fälle aus. Den Gründen dafür ging Susanne Burghartz nach. In den Vordergrund ihrer Erklärungsansatzes stellte sie die Beobachtung, dass häufig in Hexenprozessen den angeklagten Frauen nonkonformes Verhalten vorgeworfen wurde. Die Hexereibeschuldigung konnte somit als Kontroll- und Disziplinierungsinstrument eingesetzt werden. Insofern sind die Hexenprozesse in die Kriminalitätsgeschichte einzubetten.
Die jüngste Publikation, die sich ausführlicher mit den Luzerner Hexenverfolgungen beschäftigte, ist die Dissertation der amerikanischen Historikerin Laura Stokes von 2006. Stokes verglich die Hexenverfolgungen in den Städten Basel, Luzern und Nürnberg zwischen 1430 und 1530. Für Luzern kam sie zum Schluss, dass hier die Hexenprozesse im Zusammenhang mit einer allgemeinen Verschärfung der Strafjustiz, die sich durch vermehrte Anwendung der Folter und Verhängung der Todesstrafe manifestierte, gesehen werden müssen. Dazu kommt das Bestreben des Luzerner Rates, die Bevölkerung vermehrt sozial zu disziplinieren.
Mit den gegen Kinder und Jugendliche im Umfeld des Bauernkriegs von 1653 geführten Prozessen beschäftigte sich im Rahmen einer Dissertation Nicole Bettlé; literarisch verarbeitet wurde dieser Aspekt von Eveline Hasler ("Die Vogelmacherin").