Was ist unsere Aufgabe?
Das Staatsarchiv sichert einzigartiges Kulturgut, und stellt dieses zur Erforschung der Geschichte des Kantons, seiner Gemeinden, Körperschaften, Firmen, Vereinen, Verbänden und Parteien und nicht zuletzt der Bewohnerinnen und Bewohner aus fast 1000 Jahren bereit.
Die Benutzung dieses Archivguts steht grundsätzlich allen Personen offen.
Das Archiv berät die kantonale Verwaltung, weltliche und kirchliche Gemeinden bei der Verwaltung ihrer Unterlagen und unterstützt sie bei der Vorbereitung von Ablieferungen. Es leistet damit seinen Beitrag zur Rechtsstaatlichkeit.
Die älteste bekannte Archivsignatur aus der Luzerner Kanzlei aus dem Jahr 1409 (aus: RP 2, fol. 61v)
Auf Lateinisch steht hier (mit einige Abkürzungen): "Item nota quod omnes littere in hoc folio signate sunt invente ut scriptum in principio folii et reposite sunt in scrinio signo."
Google Gemini erstellte dazu Übersetzung des lateinischen Textes in modernes Deutsch und kommentierte ihn:
Es handelt sich um einen typischen administrativen Vermerk, wie er in alten Archiven oder Kanzleien (z. B. in einem Kopialbuch oder Inventar) zu finden ist.
Übersetzung
"Ferner ist zu beachten, dass alle auf diesem Blatt verzeichneten Urkunden so vorgefunden wurden, wie es am Anfang des Blattes geschrieben steht, und in dem [mit einem Zeichen versehenen] Schrein abgelegt wurden."
Erläuterungen zu den Begriffen
Um den Kontext besser zu verstehen, hier eine Aufschlüsselung der verwendeten Begriffe:
- Item nota quod: Eine Standardformel für "Ferner beachte, dass ..." oder "Weiterhin ist zu vermerken, dass ...".
- Littere (Litterae): Bedeutet wörtlich "Briefe", im mittelalterlichen Kanzleikontext sind damit jedoch meist rechtliche Urkunden oder Schriftstücke gemeint.
- Folio: Bezieht sich auf das Blatt eines Buches oder Registers (Folio).
- Scrinio: Ein Scrinium war ein Schrein, Kasten, eine Truhe oder eine Lade zur Aufbewahrung von Dokumenten.
- Signo: Dies bezieht sich auf das symbolische Archivzeichen (Signatur). Früher wurden Truhen oft mit Symbolen (Zeichen) markiert, um den Inhalt zu kennzeichnen. Der Satzteil in scrinio signo bedeutet daher so viel wie "in dem Kasten mit dem (entsprechenden) Zeichen". (Anm. d. Red: Erst in den 1430er-Jahren wird ein neues Signatursystem mit Buchstaben eingeführt).
Zusammenfassung des Inhalts: Der Schreiber bestätigt mit diesem Vermerk, dass das Inventar geprüft wurde ("vorgefunden wie geschrieben") und die Dokumente ordnungsgemäß an ihrem vorgesehenen Platz (im markierten Schrein) archiviert sind.