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Staatsarchiv

Ein Luzerner in Kanada - Teil 2: Der Blick zurück

Den ersten Teil der transnationalen Recherche finden Sie hier: Teil 1: Auswanderung als Chance

Nach seiner Ausreise aus Luzern liess sich der Auswanderer Josef Fischer in Welland (Kanada) nieder. Bereits zu Beginn unserer transatlantischen Recherche fragten wir uns, wieso er diese kleine Stadt in der Nähe der Niagarafälle auswählte. In den 1870er Jahren und bis zum Ende des Ersten Weltkriegs war Kanada für Schweizerinnen und Schweizer ein seltenes Emigrationsziel. In der Niagara-Region gab es Täufergemeinden und eine grössere deutschsprachige Siedlung namens Berlin (heute: Waterloo). Doch Josef liess sich direkt am neugebauten Kanal im englischsprachigen und protestantischen Welland nieder.

 

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Welland kurz nach Josephs Auswanderung

 

Josef Fischer flüchtete mutmasslich vor Geldsorgen und familiären Schwierigkeiten nach Übersee, aber weshalb es ihn ausgerechnet nach Welland verschlug, bleibt ein Rätsel. Er schloss sich keiner deutschsprachigen Siedlungsgemeinschaft an und integrierte sich in keine neue Glaubensgemeinschaft in der Region. Aus kanadischen Archivquellen wissen wir, dass er zwar 1876 eine junge Quäkerin heiratete, aber katholisch blieb. Zeitungsartikel aus dem kanadischen Archiv zeigen uns, dass Josef Fischer zwar in der Kleinstadt zu einem respektierten Bürger wurde, aber nie fliessend Englisch lernte. Seinem Sohn verlieh er den typisch-englischen Namen «Arthur», aber seine Tochter nannte er «Julia Alpinula» nach einem romantischen Theaterstück über eine fiktive Schweizer Nationalheldin. Josef hatte sich nicht komplett von seiner alten Heimat abgewandt und spätestens 1904 meldete er sich wieder in Untergattwil. 

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Verzeichnis geplanter Hochzeiten in Welland im Herbst 1876

Von der «Sonne», dem «Hirschen» und dem «Rössli»

Im Jahr 1904 – drei Jahrzehnte nach seiner Auswanderung – verstarben Josefs Bruder Anton und seine Schwester Maria binnen weniger Monate. Als letzte lebende Geschwister, waren Josef und sein Bruder Johann die einzigen Erben ihrer kinderlosen Geschwister.

Anton hatte sein Leben lang auf dem Hof in Untergattwil mit seinem Bruder gelebt und ab 1889 hatte ihn die Gemeinde vermutlich wegen Alkoholismus unter Vormundschaft (Vogtschaft) gestellt. Seither hatten sich sein Vormund und sein Bruder um sein Vermögen gekümmert, bis es Anton schliesslich mit einem Leib- und Gutsvertrag an seinen Bruder Johann vermachte. Gegen diesen Vertrag reichte nun Josef aus Kanada Beschwerde ein (XF 9/45). Er sah sich um sein Erbe betrogen, während Johann beteuerte, dass die Schenkung als Ausgleich für die Pflegekosten seines Bruders diente. Ein Anwalt aus der Stadt Luzern vertrat den Auswanderer im darauffolgenden Erbschaftsstreit. Er reiste zu den unterschiedlichen Verhandlungen, die wie damals üblich in öffentlichen Gasthöfen stattfanden. Zwischen dem Gasthaus «Hirschen» in Buttisholz und dem berühmten «Rössli» in Ruswil, verhandelten die Brüder Fischer über ihr Erbe.

 

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Rechtsklage von Josef Fischer (Quelle: XF 9/481, Staatsarchiv Luzern)

 

Als dann im selben Jahr die Schwester Maria in ihrem Gasthof «Sonne» verstarb und den Grossteil ihres Vermögens Johanns Töchtern vermachte, klagte Josef auch gegen dieses Testament (XF 9/40). Josef glaubte, dass das Testament seiner Schwester gefälscht sein musste, hatte sie doch bloss ein Kreuz statt einer Unterschrift daruntergesetzt. Johanns Anwalt liess Ärzte und Pflegerinnen über den Gesundheitszustand der Schwester aussagen. Er argumentierte, dass der Auswanderer in Kanada nicht wissen konnte, ob die Schwester zu krank zum Schreiben gewesen sei. Josef mochte zwar einst Marias Lieblingsbruder gewesen sein, aber nun war er nicht einmal mehr Bürger von Buttisholz. Er konnte also gar nicht wissen, was in der Heimat passierte.

Immer wieder thematisierten die Prozessakten Josefs Staatsbürgerschaft. Im Verlauf des Prozesses widersprachen sich die Vertreter des Gemeinderats. Einmal war Josef ein Fremder, ein Kanadier, der hier hohe Ansprüche erhob und ein andermal war er einer der ihren, ein Bürger der Gemeinde, dem ohne nachzufragen ein Rechtsvertreter zugeteilt werden konnte. Beim Abschluss von Antons Leib- und Gutvertrag hatte die Gemeinde Buttisholz einen rechtlichen Vertreter für Josef bereitgestellt, der sich für seine Interessen einsetzen sollte. Josefs Anwalt stellt klar, dass diese Vertretung ungültig war, da Josef als «Angehöriger des britischen Reiches» (XF 9/480) nicht einfach durch die Gemeinde vertreten werden könne. Der Gemeinderat wehrte sich und meinte, ihm sei Josefs Verzicht auf das Schweizer Bürgerrecht unbekannt gewesen.

Die Verhandlungen streckten sich erst über Monate, dann Jahre. Josefs Anwalt gab sich alle Mühe die Urteilsunfähigkeit der verstorbenen Geschwister zu beweisen. Das Gericht räumte ein, dass die Situation ungewöhnlich war, aber fand keinen Hinweis auf eine Rechtsverletzung. Josef verlor beide Klagen, da das Gericht keine formellen Probleme mit den Verträgen finden konnte. Die Zeugen stützten Johanns Forderungen. Immerhin hatten er und seine Töchter sich über Jahre hinweg um Anton und Maria gekümmert, während Josef sich in der Ferne ein neues Leben aufgebaut hatte.

 

Identität als Auswanderer

Der Prozess endete 1906 und wenig später verstarb der alternde und kranke Josef Fischer in Welland, Ontario. Sein Nachruf in der Lokalzeitung Welland Tribune erwähnt den Hof in Untergattwil:

The homestead on which he was born had been the continuous home of his fathers since the year 1553, over 450 years. (…) He was well educated in his native tongue and was a man of broad and liberal ideas but was handicapped by his inability to make himself easily understood in English.”

In diesem Zitat aus der Lokalzeitung wird klar, wie komplex Identität für Auswanderer wie Josef Fischer sein konnte. Der Hof, den er bereits in den 1870er wegen seinem Konkurs verlassen musste, bleibt als romantischer Sehnsuchtsort erhalten. Die Realität war wesentlich nüchterner. Als er Ansprüche auf seinen Erbanteil erheben wollte, musste er feststellen, dass er in Buttisholz zum Fremden geworden war. Seine Geschwister hatten ihm nichts hinterlassen und das Bezirksgericht wies seine Forderungen ab.

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Josef Fischers Nachruf in der Lokalzeitung Welland Tribune vom 29. März 1907

Dieser Einzelfall erlaubt einen spannenden Blick auf Identität, Familie und Herkunft eines Luzerner Auswanderers.

Erst das Zusammenführen von kanadischen und schweizerischen Quellen erlaubte es uns, die transnationale Biografie zu rekonstruieren. Vertraute Details der Heimatgeschichte lassen sich dank solcher Quellen in den grösseren Kontext der Globalgeschichte einordnen.

Im Staatsarchiv Luzern zeigen die Prozessakten diese Verbindung zwischen dem Vertrauten und dem Unbekannten. Die Schweizer Parteien im Erbschaftsstreit, wie Johann Fischer oder seine Töchter, werden geografisch bis auf den Weiler (Untergattwil) genau verortet.

Doch bei der Anschrift an Josef Fischer steht meistens Kanada, manchmal wird der Name der Stadt genannt. Einmal steht nur: «Fischer Jos., Nordamerika» (XF 9/480). Die Details sind unwichtig, denn egal wo genau sich Josef befindet, auf eines können sich die hiesigen Behörden einigen: Er ist auf jeden Fall nicht mehr hier.

 

 

 

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Josef Fischers Grabstein

Weiterführende Literatur:

  • Depkat, Volker: «Biographieforschung im Kontext transnationaler und globaler Geschichtsschreibung» in: BIOS – Zeitschrift für Biographieforschung, Oral History und Lebensverlaufsanalysen, 28 (2015), S. 3-18. https://doi.org/10.3224/bios.v28i1-2.01
  • Löhr, Isabella: “Lives Beyond Borders, or: How to Trace Global Biographies” in: Comparativ: Zeitschrift für Globalgeschichte und vergleichende Gesellschaftsforschung, 23 (2013) Heft 6, S.7-21.
  • “Joseph Fischer and Hulda Brady - Marriage Record,” November 12, 1876, RG 80-5 / 011411, Archives of Ontario.
  • “Obituary Joseph Fischer” 29.03.1907 Welland Tribune, Welland Public Library