Der Millionär John de Kay aus dem «land of the free and home of the brave», welcher mit Hilfe des Schweizer Bankiers Josef Spieler den amerikanischen Traum verkaufen wollte; ein Vermögen in falschen Schecks und falschen Hoffnungen.
Im Frühjahr 1930 plante John de Kay, Verträge für ein albanisches Tabakmonopol abzuschließen. Dabei vertrat er die neu gegründete Aktiengesellschaft «American National Public Service Corporation State Delaware U.S.A.», die angeblich ein Kapital von 25 Millionen US-Dollar und Obligationen im Wert von 50 Millionen US-Dollar besaß – ohne indessen konkrete Garantien vorlegen zu können. Dennoch gelang es ihm, Spieler von der Seriosität der AG zu überzeugen.
Kaufvertrag des Tabakmonopols
Klage eingereicht wurde schliesslich gegen John de Kay und Josef Spieler. Während es bei Spieler zu Verhaftungen, Verhören und Hausdurchsuchungen kam, liess sich de Kay mit Hilfe seiner Gattin in eine psychiatrische Klinik in München einweisen, um dort Zuflucht zu suchen.
Man kam den beiden Betrügern schnell auf die Schliche und ebenso schnell wurde klar, dass John de Kay bereits in vier Betrugsverfahren in München und einem Verfahren in Salzburg verwickelt gewesen war. Diese Erkenntnis hatte später noch Konsequenzen für unseren Betrugsfall.
Der Luzerner Bankier wurde inzwischen wieder auf freien Fuss gesetzt und er versuchte mit allen Mitteln, seine Bank und seine Ehre zu retten. Noch immer vertraute er auf die Angaben von John de Kay, wonach dieser eine beträchtliche Millionensumme erwartete. Diese sollte ihm von der mexikanischen Regierung als Entschädigung für Schäden, die ihm aus der mexikanischen Revolution erwachsen waren, gezahlt werden. Zwar waren diese Forderungen tatsächlich offiziell angemeldet, und die USA und Mexiko verhandelten denn auch von Staat zu Staat darüber. Als Sicherheit für Bankgeschäfte waren solche Ansprüche jedoch wertlos.
Zu Spielers Verdruss tauchten zudem noch weitere Privatkläger auf, welche den Bankier des Betruges bezichtigten. Die finanzielle Lage von Spieler & Cie. wurde immer prekärer, bis die Bank ihre fehlenden finanziellen Mittel nicht mehr verheimlichen konnte und Insolvenz anmelden musste.
John de Kay hatte sich zwischenzeitlich wieder in die USA abgesetzt. Vertreten wurde er von einem Luzerner Anwalt, während Josef Spieler den Grossteil der Verantwortung übernehmen musste.
Die gerichtlichen Verhandlungen zogen sich in die Länge und es gelang Spieler nicht mehr, seine Bank zu retten. Dennoch gab es für ihn zumindest einen kleinen Hoffnungsschimmer: Aufgrund fehlender Zuständigkeit war es dem Luzerner Kriminalgericht nicht möglich, John de Kay anzuklagen. Es konnte nämlich nicht bewiesen werden, dass de Kay seine Betrügereien tatsächlich im Kanton Luzern begangen hatte, und da er zudem in mehrere internationale Verfahren verwickelt war, verzichtete man auf eine Anklage. Somit fiel nicht nur ein wichtiger Zeuge, sondern auch ein weiterer Täter weg. Unter diesen Umständen wurde Josef Spieler nicht wegen Betrugs oder Betrugsversuchs angeklagt, sondern «nur» wegen leichtsinnigen Bankrotts. Auch in den weiteren Anklagen der Privatkläger konnte nicht eindeutig bewiesen werden, dass Spieler tatsächlich einen Betrug begangen hatte. Er wurde 1936 zu zehn Monaten Arbeitshaus verurteilt, von welchen er fünf absass. Die restlichen fünf Monate wurden ihm mit einer Bewährungsfrist von vier Jahren erlassen. John de Kay hingegen wurde weder angeklagt noch verurteilt.
Eine abschliessende Frage stellt sich: War Josef Spieler ein gewiefter Betrüger oder ein schlechter Bankier? War er allenfalls nur ein Opfer von de Kay, gefangen in dessen phantastischen Luftschlössern? Dagegen spricht die Tatsache, dass John de Kay auch noch in den Schlagzeilen machenden Betrugsfall um die verschwundene Erbschaft der Angehörigen des verstorbenen türkischen Sultans Abdul Hamid verwickelt war. Auch in diesem Fall agierte er mit einer in den USA gegründeten Aktiengesellschaft – Josef Spieler war einer der wenigen Aktionäre dieser Gesellschaft.
Obwohl heutzutage kaum noch Schecks benutzt werden, hat der Scheckbetrug die Jahre überdauert. Auf der Socialmedia-Plattform Tik-Tok wurde 2024 in viralen Videos gezeigt, wie man angeblich endlos Geld aus dem Automaten beziehen kann. Die Methode ist überraschend einfach: Man stellt sich selbst einen Scheck aus, lässt ihn auf sein eigenes Konto ausbezahlen und bezieht anschliessend grössere Summen am nächsten Automaten. Was wie ein Hack anmutet, ist ein klassischer, nur allzu bekannter Scheckbetrug und selbstverständlich strafrechtlich belangbar.