Für kantonale Organe gilt eine Anbietepflicht: Sämtliche Unterlagen müssen, wenn sie nicht mehr gebraucht werden, dem Staatsarchiv zur Übernahme angeboten werden. Das Staatsarchiv pflegt aber auch Archive privater Herkunft.
Das Staatsarchiv berät und unterstützt die Kantonsverwaltung, Gemeinden und kirchliche Behörden bei der Aktenführung mit dem Ziel, archivwürdige Unterlagen in papierener oder digitaler Form zu übernehmen.