Die Aufsicht über die 85 katholischen Kirchgemeinden liegt bei der kath. Landeskirche. Diese finanziert im Staatsarchiv eine 50%-Stelle. Die Inhaberin dieser Stelle berät die Pfarreien und Kirchgemeinden in Archivfragen und ist für die Erschliessung der katholischen Vereins- und Verbandsarchive im Staatsarchiv zuständig.
Schachtel- und Mäppchenpool
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Aufgabentrennung zwischen Aktenproduzenten und Staatsarchiv im digitalen Umfeld
Die digitale Aktenführung inkl. GEVER ist grundsätzlich Sache der privaten Aktenproduzenten, wofür sie intern Fachkompetenz aufbauen oder bei externen Dienstleistern einkaufen müssen.
Aktenproduzenten, die nur noch digital produzieren und mit dem Staatsarchiv einen Ablieferungsvertrag für eine digitale Ablieferung abgeschlossen haben, erhalten vom Staatsarchiv die Vorgaben für die Vorbereitung der Daten zur Ablieferung, die sie dann selbst mit Hilfe ihrer IT-Dienstleister umsetzen müssen. Vgl. dazu das Merkblatt Digitale Akten führen und an das Staatsarchiv abliefern.
Das Staatsarchiv überprüft bei einer Ablieferung die Datenstruktur auf Übereinstimmung mit den zuvor bekannt gegebenen Spezifikationen und führt die Datenübernahme in Zusammenarbeit mit den IT-Verantwortlichen des Aktenproduzenten technisch durch.