Die historischen Bestände umfassen das Verwaltungsschriftgut der Stadt Luzern vom Spätmittelalter bis zum Ende des Ancien Régimes sowie des Kantons Luzern von 1798/1803 bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts. Sie sind im Wesentlichen abgeschlossen.
Die Grundlage für die Struktur dieses Bestandes ist das Archivreglement von 1834 (Reglement für das Staats-Archiv in Luzern, vom 14. November 1834, gedruckt 1836.) Darin wird in den Kapiteln 3 und 10 der Archivplan (Pertinenzplan) detailliert vorgestellt und erläutert. Die Urkunden und Akten werden in drei Hauptklassen unterteilt: 1. die Realklasse (Realia), 2. die Lokalklasse (Localia) und 3. die Personalklasse (Personalia).
Unter Realia fallen alle Schriftstücke, die weder einem bestimmten Ort noch einer bestimmten Person zugeordnet werden können. Die Realklasse wird in neun Fächer gegliedert:
- Diplomatie (Beziehungen nach aussen),
- Staatsverwaltung,
- Militärwesen,
- Polizei (mit Sanitäts- und Bildungswesen),
- Ziviljustiz,
- Kriminaljustiz,
- Staatswirtschaft,
- Finanzwesen und
- Kirchenwesen.
Im Laufe der Zeit wurden am Archivplan von 1834 verschiedene Modifikationen vorgenommen. Zum einen hat man die ursprüngliche Lokalklasse mit Ausnahme der Klöster und Pfarreien in das Fach 1 der Realklasse integriert, d. h. das Schriftgut über die Beziehungen zum Ausland, zu den eidgenössischen und zugewandten Orten sowie zu den eidgenössischen und den luzernischen Landvogteien wurde nun in diesem Fach untergebracht. Die einzelnen Orte folgen sich hier nicht alphabetisch, wie im Reglement von 1834 vorgesehen, sondern in einer hierarchischen Reihenfolge, angefangen beim Ausland bis hin zu den Luzerner Landvogteien. Die erwähnten kirchlichen Institutionen wurden dem Fach 9 zugeteilt. Ferner kamen sukzessive noch vier weitere Fächer hinzu. Das Bauwesen wurde aus dem Fach 7 ausgegliedert und zu einem eigenen Fach erhoben: Fach 7B (später Fach 10). Ähnlich verfuhr man mit dem Erziehungswesen im Fach 4: Fach 4B (später Fach 11). Für die Zeit nach 1798 musste ein neues Fach für die Dokumente, welche die gegenseitigen Beziehungen zwischen dem Kanton und den Gemeinden zum Inhalt haben, geschaffen werden, das Fach 12. Die im Reglement von 1834 vorgesehene Personalklasse wurde neu als Fach 13 der Realklasse bezeichnet.
Bei den Localia im Fach 1 sind die Akten je nach Umfang chronologisch oder gemäss den neun Fächern der Realklasse geordnet. Für die Personalia respektive das Fach 13 gilt ein rein alphabetisches Ordnungsprinzip.
Im Laufe des 19. und 20. Jahrhunderts sind einige weitere Modifikationen vorgenommen worden. Zum einen wurden in den Jahren nach 1850 unter Staatsarchivar Josef Krütli die Urkunden, die Aktenbände und die Einzelblatt-Akten voneinander separiert. Im weitern wurden die Akten und die Bände in zeitlich abgegrenzte Blöcke aufgeteilt. Zu guter Letzt erhielten die Urkunden und Akten um die Mitte des 20. Jahrhunderts ihre heutige Verpackung, indem man sie von den offenen Faszikeln in die geschlossenen Schachteln überführte. Mit der Neuverpackung war eine Neusignierung verbunden. Gleichzeitig wurden auch die Bände neu signiert. Bei diesen und den Urkunden waren die neuen Signaturen definitiv, bei den Akten nur provisorisch.
Die historischen Bestände bestehen einesteils aus der klassischen Trias Akten, Bände und Urkunden:
Akten
Um die grosse Menge der Akten überschaubar gliedern zu können, hat man sie sukzessive in vier zeitlich abgegrenzte Archivkörper aufgeteilt:
- Archiv 1: von den Anfängen bis 1798 (Helvetik),
- Archiv 2: von 1798 bis 1847 (Sonderbundskrieg, Bundesverfassung),
- Archiv 3: von 1848 bis 1900,
- Archiv 4: von 1900 bis ca. 1960/70 (Wechsel zum Provenienzprinzip).
Jeder dieser Archivkörper ist in die bereits genannten 9 respektive 13 Fächer unterteilt. Die Fächer ihrerseits sind wiederum in mehrere Unterabteilungen gegliedert.
Bände
Die Bände und Bandserien sind in fünf Teilfonds gegliedert. Es sind dies 1. die Protokolle der Räte, 2. die Aktenbände aus der Verwaltung des Alten Luzern bis 1798, 3. die Protokolle und Aktenbände aus der kantonalen Verwaltung des 19. und der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, 4. die Katasterschatzungen in Bandform und 5. die eidgenössischen Abschiede. Die Zuteilung der einzelnen Bände zu den Teilfonds 2 und 3 ist jedoch nicht mit letzter Konsequenz durchgeführt worden; es gibt Überschneidungen nach beiden Seiten. Ihre innere Gliederung folgt der Fächerordnung des Archivreglementes von 1834. Die eidgenössischen Abschiede und die Protokolle der Räte werden wegen ihrer zentralen Bedeutung dem Historischen Archiv zugerechnet, obwohl sie im Archivreglement von 1834 nicht genannt sind.
Urkunden
Die Urkundenabteilung kennt keine chronologische Unterteilung. Sie geht zeitlich vom Mittelalter bis in die neunziger Jahre des 19. Jahrhunderts und ist zunächst in vier Lokalfächer (Localia) unterteilt, nämlich Ausland (I), Eidgenossenschaft (II), Kanton Luzern (III) und Stadt Luzern (IV). Die Abteilung IV ist erst 1919 geschaffen worden, als die Stadtgemeinden den grössten Teil ihrer älteren Archivalien, die ihnen 1803 bei der Vermögensaussönderung zwischen Stadt und Kanton zugesprochen worden waren, an das Staatsarchiv (zurück)gaben. Einzelne Urkunden oder Urkundengruppen hatte man damals in die bestehenden Urkundenfaszikel eingeschoben, der grösste Teil wurde jedoch in rein chronologischer Reihenfolge direkt an den Urkundenbestand des Staatsarchivs angeschlossen. Die Abteilungen I-III erhielten ihre ursprüngliche Gliederung von Staatsarchivar Josef Krütli. Er unterteilte den damaligen Urkundenbestand in 112 Faszikel. Bei den Lokalfächern Ausland (I) und Eidgenossenschaft (II) erfolgte die Faszikeleinteilung hauptsächlich nach geographischen Gesichtspunkten: Einzelne Länder, Eidgenössische Orte, Zugewandte Orte, Eidgenössische Landvogteien. Beim Kanton Luzern (III) folgen auf die luzernischen Landvogteien die Realfächer 2 bis 9. Bereits im letzten Jahrhundert hatte man begonnen, die Urkundenbestände teilweise mit Akten zu ergänzen (Missiven, Mannschaftslisten etc.). So befindet sich beinahe die gesamte Korrespondenz zu den Kriegen des 15. Jahrhunderts bei den Urkunden.
Diese Beständegruppe wurde 2011 durch weitere Bestände ergänzt:
Pläne
Dieser Fonds umfasst einerseits im «historischen» Planarchiv die Pläne, Karten und (vereinzelten) Grafiken, die nach dem Pertinenzsystem in die 12 Archivfächer aufgeteilt wurden (Signatur PL) , und andererseits Pläne, die aus konservatorischen Gründen den oben aufgeführten Akten entnommen und separat erschlossen wurden.
Seit der Einführung des Provenienzsystems wurden die Pläne in eigenen Planablieferungen erschlossen. Diese finden sich heute bei den jeweiligen Provenienzen bei den modernen staatlichen Beständen wie auch bei den Privatarchiven. Da aus eindeutiger Provenienz stammend, befinden sich dort auch die Planaufnahmen und Abbildungen zu Gebäuden von öffentlicher Bedeutung, welche vom Technischen Arbeitsdienst Luzern zwischen 1935 und 1945 hergestellt worden sind (Signatur TADL).
Kassierte Gülten
Die kassierten Gülten gelangten im Rahmen der Einführung des eidgenössischen Grundbuches aus verschiedenen Provenienzen ins Staatsarchiv. Sie bilden hier einen eigenen Bestand mit der Signatur GK. In Anbetracht des Entstehungszeitraums (15.-20. Jh.) und zur Verdeutlichung des sachlichen Zusammenhangs befinden sie sich bei den Historischen staatlichen Beständen: bei den Akten der ehemaligen Landvogteien befinden sich bereits die sogenannten Gültkopien (Schatzungsvorlagen), die im wesentlichen denselben Informationsgehalt aufweisen wie die Gülten, bei den Urkunden finden sich die Pergamentgülten, die aus der Einzinserkasse ins Staatsarchiv gelangten.
Schematische Übersicht über den Archivplan von 1834