Moderne staatliche Bestände (Provenienz-System)

Die modernen staatlichen Bestände beinhalten das Schriftgut der kantonalen Verwaltung und der Gerichte sowie des Parlaments, das seit dem Jahre 1971 an das Staatsarchiv abgeliefert wird. Diese Akten werden nach dem Provenienzprinzip verzeichnet und abgelegt. Ein Wesensmerkmal dieses Prinzips besteht darin, dass die Struktur des abgelieferten Schriftgutes im Normalfall nicht verändert wird. Die Struktur des archivierten Schriftgutes sollte jene der kantonalen Verwaltung und des Gerichtswesens widerspiegeln. Deshalb werden die modernen staatlichen Akten gemäss der Gewaltentrennung in drei Hauptgruppen unterteilt: Legislative, Exekutive und Judikative. Die Ablieferungen der Gerichte und der dem Obergericht unterstellten Amtsstellen sind zusätzlich in vier Gruppen gegliedert: 1. die Akten und Protokolle der eigentlichen Gerichte, 2. die Ablieferungen der Untersuchungsbehörden (Amtsstatthalterämter, Staatsanwaltschaft, Jugendanwaltschaft), 3. die Unterlagen der Grundbuchämter, und 4. die Protokolle und Akten der Konkursämter.

Die modernen Bestände können sich zeitlich mit den historischen überschneiden. Sie reichen zum Teil bis ins 19. Jahrhundert zurück. Dies ist besonders bei den Gerichten der Fall. Die Protokolle und - soweit noch vorhanden - die Akten der verschiedensten Gerichte des 19. Jahrhunderts auf der Landschaft wurden bis in die siebziger Jahre des 20. Jahrhunderts in den Archiven der 1913 geschaffenen Amtsgerichte aufbewahrt. Da diese Protokolle und Akten erst nach der Einführung des Provenienzsystems an das Staatsarchiv abgeliefert wurden, hat man sie trotz ihres Alters nicht bei den historischen Beständen eingereiht. Im weitern wurden die um 1950 in die historischen Bestände eingegliederten Protokolle des Bezirksgerichts von Luzern Stadt mit seinen Vorläufern aus dem 15. bis 18. Jahrhundert (Konkurs- und Liquidationsprotokolle sowie die Protokolle des Kaufs- und Wochengerichts) wieder ausgesondert, um ihre ursprüngliche Provenienz wieder herzustellen. Die Protokolle des Obergerichts und seiner Vorgänger wurden nie in die historischen Bestände eingearbeitet, sondern wie die älteren Ratsprotokolle und Abschiede separat behandelt. Die leider stark dezimierten Kriminalprozeduren des 19. Jahrhunderts sind erst anfangs der siebziger Jahre repertorisiert worden. Die Protokolle und Akten der Hypothekarkanzleien, die der Aufsicht des Obergerichts unterstellt waren, kamen ebenfalls ers tzwischen 1972 und  1996 über die Grundbuchämter ins Staatsarchiv. Dank dieser äusseren Umstände und der relativ geringen inneren Eingriffe befindet sich das gesamte erhaltene Schriftgut des Gerichtswesens seit dem 19. Jahrhundert mit einigen Vorläufern aus dem Ancien Régime bei den modernen staatlichen Beständen.

Der Bestand "Weitere Institutionen der öffentlichen Hand" (früher "Varia") stellt eine Restkategorie dar. Hier werden Akzessionen aufgeführt, die nicht aus einer eindeutig bestimmbaren kantonalen Dienststelle oder Körperschaft stammen, aber trotzdem im weiteren Sinne als staatlich gelten, weil man sie wegen ihres Inhalts oder wegen ihrer Provenienz nicht zu den privaten Beständen rechnet.

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