Wenn es nur darum geht, ein Archivale eindeutig identifizierbar zu machen, so reicht in der Regel diese minimale Variante mit dem Archivkürzel und der Signatur:
Ein ausführlicheres Zitieren macht Sinn wenn z.B. das Archiv oder der Bestand genauer bezeichnet werden sollen oder bei Zeitschriften in Archivbeständen:
- Firmenarchiv Vitznau-Rigi-Bahn, Staatsarchiv Luzern PA 538/10
- Jenny August, Der chinesische Volkscharakter und die gelbe Gefahr. In: Seminar-Blätter 3. Jg (1926), Heft 3, Seite 183. Archiv der Missionsgesellschaft Bethlehem Immensee, StALU PA 1388/15
Spezialfall Fotos
Bei Bildern gelten zusätzliche Vorgaben: Neben der Angabe des Archivs und der Signatur ist, sofern bekannt, auch der Urheber / die Urheberin zu nennen:
- Foto Lisa Meyerlist, Staatsarchiv Luzern FDC 102/123.1
Gibt es abweichende Urheberrechte, sind auch diese zu nennen:
- Foto Max A. Wyss, © fotodok.ch, Staatsarchiv Luzern FDC 76/123.4
Bei Online-Publikationen bietet sich zudem eine Verlinkung auf die Website des Staatsarchivs (https://staatsarchiv.lu.ch) oder direkt in den Archivkatalog (z.B. https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?id=158550) an. Sie finden diese Archivkatalog-URL jeweils in der Adressleiste Ihres Browsers oder in der Detailansicht unten im Feld «URL für diese Verz.-Einheit».
Zitier-Stile
Wir können Ihnen keine umfassende Anleitung bieten, wie Sie Archivalien in Ihren Arbeiten zitieren sollen. Dazu gibt es viele Anleitungen, z. B. den Leitfaden Bibliographieren und Zitieren der Universität Luzern
Sehr umfassend ist der von infoclio.ch entwickelte Zitierstil: Er lässt sich nicht nur auf Literatur- und Archivdokumente anwenden, sondern bezieht auch Bilder, Interviews, Tondokumente, Webseiten, Blogs und weitere Dokumententypen mit ein.