[p. 2]
Hochdieselben wollen erlauben, in dieser Sache etwas in Detail einzugehen.
Bekantlich bewilligte die Zivillkam[m]er der abgetrettenen Regierung sehr
vielen u[nd] zahlreichen heimathlosen Familien, meistens Convertiten, bis
zur nächsten Eintheilung, oder bis zum beendigten Untersuch ihrer Heimath-
ansprüche, sich im Kanton aufzuhalten, u[nd] stellte ihnen zu diesem Ende
Scheine aus, worin gewöhnlich blos steht: "Dem N. N., samt seiner Frau u[nd]
so u[nd] soviel Kindern ist anmit der Aufenthalt im Kanton auf so u[nd] so lang
bewilligt [etcetera]". Anstatt nun sich irgendwo niederzulaßen, durch Arbeit u[nd]
Fleiß ihr Brod zu verdienen u[nd] dadurch uns durch gute Aufführung sich der
Gnade u[nd] des Glükes, in irgendeine Gemeinde des Kantons eingetheilt zu
werden, würdig zu zeigen, ziehen diese Familien, fast durchgehends Leute
ohne Moralitaet u[nd] mit einem von Kindheit an gänzlich verdorbenen
Charakter, in Banden von meistens 10, 12 bis 20 Persohnen, müßig im
Lande herum, halten sich Som[m]erszeit gewöhnlich in Wäldern u[nd] abgelegenen
Gegenden auf, u[nd] verursachen durch ihr feüern u[nd] kochen u[nd] daherigem
Holzfrevel nicht wenig Schaden. Winterszeit zwingen sie den fleißigen
Landma[n] nicht nur seine Scheünen zum Wohnplaz einzuräumen, die sie
durch unvorsichtiges rauchen u[nd] kochen, wie Beyspiele lehren, nicht selten
in die gröste Feüersgefahr setzen, sondern sie fordern, manchmahl noch mit
Pochen und Ungestüm, allerley Lebensmittel als: Erdäpfel, Brod, Anken [etcetera]
von ihm, die er ihnen nicht verweigern darf, wen[n] er nicht stäts befürchten
will, daß sie ihre gewöhnliche Drohung, ihm seine sämtlichen Gebäüde in
Brand zu steken, die sie dan[n] noch ernstlicher wiederholen, wen er, empört
durch ihr schändliches Betragen, sich verlauten läßt, die Landjäger zu Hilfe
zu rufen, erfüllen. Sehr oft schließt sich auch ganz fremdes, ihnen be-
kantes, sehr gefährliches Jaunergesindel einer solchen Familie an, u[nd] treibt
unter dem Vorwande, Söhne oder Töchter des den Kantonsschein Besitzenden zu
seyn, ungestört u[nd] unangefochten im Lande sein Unwesen. Damit aber,
falls sie angehalten würden, nicht mehr Persohnen vorhanden sind, als der
Duldungsschein enthält, werden einige Kinder irgendwo auf den Bettel
ausgeschikt, u[nd] bey ihrer Zurükkunft sogleich durch andere abgelöst.
Da sie, einige erbärmliche Gewerbe, als Pfan[n]enfliker, Korbmacher,
u[nd] s[o] w[eiter], ausgenohmen, keine sichere Erwerbsquellen besitzen, woraus sie
sich ehrlich ernähren kön[n]en, wobey sie den[n]och, wie bekant ist, oft eine
empörende Verschwendung zeigen, so müßen sie natürlich ihre Zuflucht zum
Betteln u[nd] Stehlen nehmen; daher sind die häüfigen Obst- u[nd] andern Diebstähle
u[nd] Einbrüche leicht erklärbar. Durch ihre Bekantschaften u[nd] Verbindungen