Migration: Erbschaftsfall des Jakob Frank, der als Festungsbauer in Vera Cruz (Mexiko) starb, 1703

Jakob Frank kommt als Festungsbauer in Übersee zu Vermögen. Als er 1702 stirbt, wird Luzern von den spanischen Kolonialbehörden über jesuitische Kanäle davon unterrichtet. Die Luzerner Regierung beauftragt einen der Ihren, Franks Erben ausfindig zu machen und ihnen mit Hilfe der Jesuiten und dem spanischen Botschafter die unverhoffte Erbschaft zukommen zu lassen.

Ausschnitt aus dem Protokoll des Luzerner Kleinen Rates vom 3. September 1703.

Das Original liegt im Staatsarchiv Luzern, Signatur: RP 86, fol. 333 r-v

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Erbschaftsfall des Jakob Frank, der als Festungsbauer in Vera Cruz (Mexiko) starb, 1703 - Seite 1
[fol. 333r]
Auf daß Hr. Hanß Jost Fleischli MgHh. [meiner gnädigen Herren] gethreuwer burger in gehorsamme vortragen lassen, wie das seiner Schwigerin so um ein undt halben iahr von diser welt abgestorben, Bruoder Namens Jacob Franck vor 42 iahren, sein besseres glück zuo suochen, in frömbde Land gezogen, seitharo seiner abreiß auch nichts mehr von ihme vernommen worden, biß das Jüngsten ihme die Herren Jesuiter zuo verstehen geben, das der Jacob Franck zuo Vera Cruz in Indien, alwo Er zuo Hochen Ehren gelanget, ohngefahr mehr dan einem iohr auf dem alt Catholisch alleinseligmachenden glauben mit dodt abgangen, undt anseliche mittel hinderlaßen, welche schon würcklich die Herren Jesuiter in Madrit zuo Handen gebracht, undt deßen eine nachricht an Hiesige Societet abgehn lassen, damit wan seiner anverwanten noch mehr by leben sich erfunden, diseres glück einer so unverhofften Erbschafft intimiert wurde, dahero Er zwo gnaden von MgHh. [meinen gnädigen Herren] verlanget, Erstlichen das die Herren Jesuiter ihme die brieff aus Madrit zuo Communicieren, und ihme dieser Erbschafft aus dem
Erbschaftsfall des Jakob Frank, der als Festungsbauer in Vera Cruz (Mexiko) starb, 1703 - Seite 2
[fol. 333v]
zuo informieren angehalten wurden, undt danethin Ihme Eine Oberkeitliche Recommendation, disere Erbschafft von Madrit aus zu befürderen, an I. H. Ecc. [Ihre hoheitliche Excellenz] den Herren Graffen Casati vergünstiget möchte werden: worauf U. G. H. [unsere gnädigen Herren] dem Hrn. Rathsrichter aufgetragen, mit Herren Fleischli zuo Herren Jesuiteren zuo kehren, by selben sich des general Procurator schreiben aus Indien zuo informieren, auch by Hr. Oberst Amrein ehe und bevor die Nothwendige nachricht aufzunemmen.

Transkription: H. Marti
Einleitung: G. Egloff
Produktion: M. Lischer