Keine Obrigkeit konnte die Bevölkerung davon abhalten, sich im kühlen Wasser zu erfrischen. Allerdings machten sich die Behörden daran, wenigstens dafür zu sorgen, daß dabei Ordnung und Anstand gewahrt blieben.
Literatur:
Orsouw, Michael van. Goldglanz und Schatten: die Innerschweiz in den 1920er-Jahren. Luzern 2005 [ Signatur Bibliothek StALU: B.e 865 ]
Horat, Heinz. Seelust - Badefreuden in Luzern. Baden : hier + jetzt, Verlag für Kultur und Geschichte, 2008. - 163 S. - (Luzern im Wandel der Zeiten. Neue Folge ; H. 12).
Dafür sorgte etwa eine Verordnung zur Badebekleidung, hier beispielhaft für das Strandbad Lido bei Luzern 1922.
Das Original liegt im Staatsarchiv Luzern, Signatur: AKT 44/859
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Verordnungen müssen überwacht werden. Dabei werden die Behörden nicht nur von selber aktiv, sondern erhalten besorgte Zuschriften, worauf die Polizei, wie etwa im August 1928 bei Böschenrot am Zugersee, zu reagieren hatte.
Die Originale liegt im Staatsarchiv Luzern, Signatur: AKT 44/860
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Einleitung, Bilder: G. Egloff
Produktion: M. Lischer