Freizeitvergnügen können verboten werden, wenn sie die öffentliche Ordnung stören oder wenn besondere Ereignisse besondere Ruhe und gottgefälliges Verhalten angebracht erscheinen lassen.
Ein Erdbeben am 18.9.1601 mit Zentrum in Unterwalden forderte angeblich acht Tote. Erschütterungen waren in der ganzen Eidgenossenschaft zu spüren. Die durch das Erdbeben ausgelösten Rutschungen führten in Luzern zu einer vermutlich bis zu 4 Meter hohen Flutwelle.
Da das Erdbeben als Zeichen für Gottes Zorn galt, erliess der Rat u. a. ein Tanzverbot, das bis zur nächsten Fasnacht gelten sollte.
Link: Tsunami und Tanzverbot 1601