Abtweiheprivileg, 30. April 1792

StALU AKT 19D/58

Der Weg hin zum Bistum Luzern? St. Leodegar respektive sein Propst wird weiter privilegiert und festigt damit seinen Status als «quasi-Kathedralkirche» innerhalb der Diözese Konstanz. Neu erhält der Propst durch einen päpstlichen Erlass ab 1792 die Abtweihe, den Krummstab, das Brustkreuz und und und …

Längerer Beschrieb

Zwar nur eine «Copia» und nicht etwa ein originales päpstliches Breve, mitnichten aber ein Schriftstück, das St. Leodegar als kirchliches Zentrum in der Region nochmals stärkte; ein Schriftstück, das der bereits ansehnlichen Reihe an Privilegien St. Leodegars weitere hinzufügte. Neu durfte der Propst ab 1792 Krummstab (pedum), Brustkreuz (crucem pectoralem), Rocchette (rocchetum, eine Art Chorrock) und Mozzetta (mozzettam, Brustkragen) – kurz – alle im deutschen Sprachraum gebräuchlichen Abtsinsignien tragen. Darüber hinaus durfte er jetzt die Abtweihe (benedictionem abbatialem) empfangen und in der Kollegiatkirche Leute einsegnen (ius … populum benedicendi).

Weitere Privilegien im Rahmen einer logischen Entwicklung hin zu diözesaner Selbständigkeit, könnte man sagen, verfügte der Propst in Luzern doch bereits – wie gesehen – seit dem 16. Jahrhundert über verschiedene Privilegien, die einem Bischof geziemten. Allerdings funktioniert Geschichte nicht einfach entlang einer rückblickend als «logisch» erscheinenden Ereigniskette, und die Schicksalsgemeinschaft Luzern-Konstanz hätte wohl noch länger bestanden, wenn nicht die Revolutionswirren und mit diesen die vielerorts kritisierten Wessenberg'schen Reformen (s. «Übereinkunft in Geistlichen Dingen») die Trennung der schweizerischen Gebiete von Bistum Konstanz hätten aufleben lassen. Die Abtrennung Luzerns vom Bistum Konstanz erfolgte schliesslich 1815; nur wenige Jahre später, 1827, wurde das Bistum gänzlich aufgelöst.

Und Luzern? St. Leodegar? Getreu dem Selbstverständnis des katholischen Vorortes bestanden hier 1816 Pläne der Regierung, ein «Nationalbistum» mit Sitz in Luzern zu errichten. St. Leodegar hätte dabei ein neuerliches «upgrade» zur «richtigen» Kathedralkathedrale mit einem Dom- statt eines Chorherrenkapitels erfahren. Das Projekt scheiterte allerdings am Widerstand der beteiligten Kantone, des Nuntius und der päpstlichen Kurie. Luzern kam in der Folge zum Bistum Basel.

Regest

In der Brevenkopie wird zunächst ausgeführt, dass sich der Propst des Kollegiatstifts vom päpstlichen Stuhl schon früher mehrere Privilegien verdient habe ( … unde Praepositi dictae Collegiatae Ecclesiae pro tempore existens iam pridem a Apostolica Sede pluribus Privilegiis et Honoribius augeri ac condecorari meruerunt …). Jetzt, 1792, bittet Stiftspropst Niklaus Balthasar bei der päpstlichen Kurie um weitere Privilegien, nämlich dass er neu den Krummstab und das Brustkreuz tragen, das Recht auf die Abtweihe und das Weiherecht von Leuten in der Hofkirche erhalten sowie Rocchette und Mozzetta tragen und überhaupt alle im deutschen Sprachraum gebräulichen Abtsinsgnien und -privilegien verwenden dürfe ( … etiam Pedum, Crucem pectoralem, Benedictionem abbatialem, Ius in eadem collegiata Ecclesia Populum benedicendi, Rocchetum ac Mozzettam induendi, aliaque Abbatum in Germania Insignia et Privilegia per nos impertiri summopere desiderat …); dies, nachdem den Luzerner Pröpsten bereits 1776 das Recht verbrieft worden war, eine Mitra tragen zu dürfen.

Der Pontifex (Pius VI., 1775–1799) gewährt dem demütig Bittenden seine Anliegen, macht aber gleichzeitig darauf aufmerksam, dass die kirchlichen Hierarchien nach wie vor gewahrt werden müssten. So dürfe der Propst Mitra, Krummstab und Co. nur dann tragen, wenn weder der Bischof, noch ein päpstlicher Legat oder der Nuntius in der Hofkirche anwesend wären. Auch liessen sich die neu gewährten Ehren, so die Breve weiter, nicht als Neuerungen im Sinne einer bischöflichen Rechtsgewalt interpretieren. Die eigentliche bischöfliche Rechtsgewalt müsse unter allen Umständen gewahrt bleiben …

Gegeben zu Rom bei Sankt Peter unter dem Fischerring am 20. April 1792 im 18. Jahr unseres Pontifikats

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