Staatsarchiv

Vorlesungsmanuskript Franz Segesser zur Kirchengeschichte, ca. 1910

PA 1422/2437

«Kirchengeschichte des 19. Jahrhunderts» – eine Überschrift dieses Vorlesungsmanuskripts, die gleich doppelt mit St. Leodegar zu tun hat; nicht nur, dass St. Leodegar selber Teil dieser Kirchengeschichte war – St. Leodegar stellte seit Beginn des 19. Jahrhunderts auch die Einkünfte der Professur für die Kirchengeschichte sicher. Somit steht dieses Manuskript auch sinnbildlich für neue Aufgaben des Kollegiatstifts.

Längerer Beschrieb

Verfasser dieses Manuskripts für Kirchengeschichte an der Höheren Lehranstalt war kein geringerer als Franz Segesser von Brunegg, Neffe des 1888 verstorbenen Grandseigneurs der konservativen Luzerner Politik Philipp Anton von Segesser.

Franz Segesser war seit 1882 an der Lehranstalt tätig und wirkte dort bis zu seiner Wahl als Propst von St. Leodegar 1911; ein Amt, in dem er 1936 verstarb. Zuvor hatte er am Kollegiatstift nacheinander die beiden Ämter des Kämmerers und des Almoseners durchlaufen. Theologisch ausgebildet worden war er in Innsbruck und Rom, wo er seine Studien mit dem Doktor des kanonischen Rechts abgeschlossen hatte.

In seinem Manuskript verbindet Segesser die geographische Herangehensweise an die Materie mit einer chronologischen. Er bespricht die kirchlichen Verhältnisse Land für Land, Raum für Raum, angefangen bei Spanien über die reformierten Gebiete bis hin zu den Begebenheiten in Australien. Beim anschliessenden chronologischen Vorlesungsteil gliedert er den Stoff nach den einzelnen Pontifikaten, Amtszeiten eines bestimmten Papstes. Prominentes Beispiel ist – wegen seiner ausserordentlichen Länge aber auch wegen des zu dieser Zeit proklamierten umstrittenen Unfehlbarkeitsdogmas – der Pontifikat von Pius IX. (1846–1878).

Segesser wurde als Professor der Höheren Lehranstalt über eine Pfründe von St. Leodegar entlöhnt (s. «Übereinkunft in Geistlichen Dingen»). Diese Zweckbestimmung eines Grossteils der Pfründen war im beginnenden 19. Jahrhundert als direkte Folge des rationalistisch-aufklärerischen Zeitgeistes eingeführt worden. Heute sind der sekundäre und tertiäre Bildungsbereich anders organisiert: Gymnasien und theologisches Institut, ehedem unter der Höheren Lehranstalt zusammengefasst, figurieren als selbständige Bildungsanstalten unter den Labels «Kantonsschulen» und «Theologische Fakultät». Die Aufwendungen und damit die Entlöhnung des Personals laufen über das ordentliche Staatsbudget. Damit ist für St. Leodegar der lange wirksame Teil seiner Professoren entlöhnenden Funktion weggefallen. Heute dient es vorab als Altersresidenz für pensionierte Kuratkleriker.

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