StALU URK 488/8681, Abschrift
Das Kloster Murbach verkauft 1291 seine Besitztümer in Luzern und der weiteren Umgebung an König Rudolf I. von Habsburg. Die Stadt Luzern gelangt dadurch von der vergleichsweise milden Klosterherrschaft unter ein kraftvolles Herrschaftsregime. Noch «dicker» kommt's für das Kloster im Hof, das künftighin zwei Herrschaften hat, denn Murbach behält sich beim Verkauf verschiedene Herrschaftsrechte vor.
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Graf Rudolf IV. von Habsburg, der spätere König Rudolf I., vergrösserte ab der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts systematisch den habsburgischen Herrschaftsbereich, zum Beispiel mit der Übernahme eines grossen Erbteils der 1264 ausgestorbenen Kyburger. Damit gelang es Rudolf, weite Teile der nachmaligen Ost- und Nordostschweiz unter seine Kontrolle zu bringen. Mit dem Sieg über König Ottokar II. von Böhmen kamen 1278 unter anderem die Herzogtümer Österreich und Steiermark, eigentliche Reichslehen, zum habsburgischen Besitz hinzu.
Im heutigen Kanton Luzern verfügten die Habsburger bereits in der 1. Hälfte des 13. Jahrhunderts über Besitz (darunter die Burg Neu-Habsburg bei Meggen). Nun, unter Rudolf I., bauten sie diesen Besitz aus, indem sie auch das Erbe der 1285 ausgestorbenen Freiherren von Rothenburg an sich zogen. Der Kauf von Luzern 1291 bedeutete einen weiteren Akt in dieser herrschaftlichen Arrondierungspolitik.
Die Begeisterung über die neuen Herrschaft dürfte sich im Kloster und in der Stadt Luzern in Grenzen gehalten haben, zumal Abt Berthold von Murbach noch 1285 einen möglichen Verkauf Luzerns ausdrücklich ausgeschlossen hatte: An die Stelle der schwachen Herrschaft des fernen Klosters trat die Herrschaft einer mächtigen und ehrgeizigen Dynastie, und die Aussichten der nunmehr habsburgischen Landstadt Luzern auf den Status der Reichsstadt verschwanden.
Negativ gewertet wurde dieser Verkauf aber vor allem von der schweizerischen Geschichtsschreibung, die zum Teil bis in die 1960er-Jahre der sogenannten Befreiungstradition verpflichtet gewesen war. In der schwarz-weiss-Sicht «hier die Eidgenossen, dort die Habsburger» konnte die Einverleibung Luzerns in die habsburgische Herrschaft nur als schlecht erscheinen. Hingegen dürften die Zeitgenossen den Kauf nicht als so schlimm gewertet haben. Die Luzerner beteiligten sich nämlich nicht an den nach dem Tod Rudolfs I. ausgebrochenen Aufständen gegen die Habsburger und huldigten 1292 dem neuen Herrn, Herzog Albrecht, ohne Wenn und Aber.
Regest
Abt Berchtold von Murbach und sein Konvent verkaufen ihre Besitztümer in Luzern und verschiedene Höfe der Umgebung an König Rudolf I. von Habsburg. Rudolf tritt namens seiner Söhne, des späteren Königs Albrechts I. und Johannes (Parricida), als Käufer auf.
Im lateinisch abgefassten Kaufvertrag kommen der Murbacher Abt Berchtold von Steinbrunn und sein Konvent zunächst auf die Gründe zu sprechen, welche sie zu diesem Verkauf veranlasst hätten: Die «erdrückende Schuldenlast» (gravibus et intollerabilibus oneribus), von der zu befreien der «Verkauf von immobilem Besitz» (vendicionem possessionum eiusdem immobilium) der einzige Ausweg gewesen wäre, hätte sie zu diesem Schritt veranlasst.
Im Vertrag werden die zum Kauf stehenden Objekte detailliert aufgeführt. Genannt sind der Hof Luzern, die Stadt Luzern, die Höfe Elfingen, Holderbank, Rain, Lunkhofen, Emmen, Buchrain, Adligenswil, Küssnacht, Horw, Kriens, Littau, Malters, Stans, Alpnach und Giswil. Ebenfalls im Kauf inbegriffen sind die Hofleute, die Kirchen und Pfarrsätze mit Pfründen, Twing und Bann (niedergerichtliche und flurpolizeiliche Befugnisse), die Vogteigewalt, Waldungen und Weidland, Fischerei und Mühlrechte.
Explizit vom Verkauf ausgenommen sind das Recht, den Propst bestimmen zu dürfen, sowie Einkünfte und Besitztümer, welche die Pfründen des Luzerner Propsts und der dortigen Konventualen alimentierten. Im Kauf nicht inbegriffen sind ebenso jene klösterlichen Dienstleute, die nicht zu den obgenannten verkauften Höfen gehörten. Schliesslich behält Murbach auch den Kirchensatz Sempach weiterhin in seinem Besitz (dumtaxat reservatis et retentis redditibus et possessionibus spectantibus ad prebendas … collacione prepositure dicti monasterii ... vasallis aliunde quam de dictis curiis […] non pertinentibus … et iure patronatus ecclesie in Sempach).
König Rudolf lässt sich die zum Kauf stehenden Objekte 2000 Mark Silber Basler Gewichts kosten. Darüber hinaus wirft er die fünf Elsässer Dörfer Herkheim, Isenheim, Ostheim, Merxheim und Rädersheim mitsamt Vogteien wie überhaupt sämtlichen dort vorhandenen Rechten in den Handel ein.
Es siegeln Bischof Rudolf sowie Abt Berthold von Murbach und sein Konvent. Darüber hinaus leisten Abt Berthold, Propst Dietmar von Luzern, die Murbacher Mönche Arlinus, Albert von Hochfelden, Siegfried von Laubgassen, alle des Schreibens unkundig, mittels Otto, der den Vertrag aufsetzt, ihre Unterschrift [da es sich um eine Abschrift handelt, fehlen die Siegel an der Urkunde StALU URK 488/8681].