Am 12. August 1885 beschliesst der Regierungsrat, von seinem Anspruch auf ein Gratisabonnement für die "telephonische Stadtkorrespondenz" Gebrauch zu machen. Zudem sei auch das Kommando der Kantonspolizei mit dem Telephonnetz zu verbinden (nachdem die Strafanstalt und das Zentralgefängnis bereits einen Anschluss besässen).
Auszug aus dem Verhandlungsprotokoll des Regierungsrates vom 12. August 1885
Am 31. August 1885 wird der Antrag auf ein Gratis-Abonnement unterschrieben und am 7. September genehmigt - vermutlich der 90. Abonnent in Luzern.
Abonnementsbedingungen und unterzeichneter Antrag
Telefonieren gehört noch nicht zum Alltag - deshalb braucht es für die Bedienung des Apparats und für das Führen des Gesprächs eine genaue Anleitung.
"Was beliebt?"
Telefonnummern zu wissen ist nicht nötig, die freundliche Centralstation vermittelt. Die Technik der direkten Verbindung erfordert ein genaues Einhalten vorgegebener Abläufe, damit Verbindungen hergestellt und Leitungen wieder getrennt werden konnten .