Der Geschworene Brief, welcher 1252 zum ersten Mal ausgefertigt worden war, besteht grösstenteils aus strafrechtlichen Regeln, welche bei Verstössen gegen den innerstädtischen Frieden zur Anwendung kamen. Darüber hinaus erlangte der Brief schon früh eine symbolische Bedeutung. Er galt gewissermassen als innerstädtischer Gesellschaftsvertrag. 2 Mal jährlich wurde er durch die Stadtgemeinde an den sogenannten Jahrestagen in der St. Peters-Kapelle beschworen.
Im Laufe der Jahrhunderte wurde er mehrfach revidiert. Die letzte Revision wurde 1733 begonnen, dieses Verfahren dauerte bis 1739. Danach wurde der Text in 2 Reinschriften gebracht.
Schreiber des hier abgebildeten kalligraphischen Meisterwerkes war der Zweite Kanzlist Josef Corneli Mahler, ein Luzerner Hintersässe, der sich während 3 Jahren u.a. mit dieser Reinschrift befasste.
Der ganze Band wurde digitalisiert und kann online benutzt werden.
Besonders sehenswert sind die aus Schleifen geformten Initialen...